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ETIKETTEN direkt vom Hersteller
Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen

1.
Unsere Lieferungs- und Preisangebote sind freibleibend.
Die Preise richten sich nach den jeweiligen Gestehungs- und Herstellungskosten.
2.
Unsere Lieferzeitangaben sind nicht als Fixtermine zu verstehen. Kann die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, wird uns eine angemessene Nachfrist zugestanden. Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, wie Maschinenbruch, Arbeitsausstände und Fälle höherer Gewalt,
die aus unvorhersehbaren Ereignissen herrühren, berechtigen uns, die Lieferzeit den Umständen entsprechend zu verlängern.
3.
Lieferung erfolgt ab Werk einschließlich Verpackung auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, 
auch wenn frachtfreie Lieferung in Sonderfällen vereinbart ist.
4.
Zahlung innerhalb 7 Tagen mit 2% Skonto, oder nach 15 Tagen netto.
5.
Zahlungsverzug: Kommt der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils übllichen Bankzinsen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
6.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer jeweiligen Forderung unser Eigentum. Erfolgt Lieferung an Dritte, so gilt der aus unserer Ware resultierende Rechnungsbetrag bis zur Höhe unserer Forderung als stillschweigend an uns abgetreten. Unsere Lieferung ist vor Verwendung zu prüfen, für eventuelle Folgeschäden, die durch den Einsatz unserer Materialien entstehen, übernehmen wir keine Garantie. Die diesbezügliche Prüfung obliegt allein dem Abnehmer.
7.
Rücktritt: Besondere Sachlagen, die wir nicht zu vertreten haben, wie Naturkatastrophen, Produktionseinstellungen bzw. Konkurs berechtigen uns, soweit nicht in angemessener Zeit Ersatzlieferungen möglich sind, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Schadensersatz zu leisten. Vermögensverschlechterung, Zahlungsverzug oder drohender Konkurs des Bestellers berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz schließen wir auch in diesem Fall aus.
8.
Kontroll- und Prüfdokumente für den Druck: Der Besteller ist verpflichtet, die ihm vor der Fertigstellung einer Lieferung im Bereich bedruckte Artikel zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente auf Fehler zu überprüfen und sie entweder mit einer ausdrücklichen Druckfreigabe oder allfälligen Korrekturanweisung zu versehen, sowie innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben.
Der Besteller hat dabei grundsätzlich Anspruch auf Überprüfung anhand eines Proofs oder Digitalfarbandrucks (ohne Garantie einer Farbechtheit). Hierfür wird ein Betrag in Höhe von 20,00 € (Proof) bzw. 10,00 € (Digitalandruck) pro Film und Farbe zur Zahlung fällig. Verzichtet er hierauf, werden wir, sowie von uns beauftragte Dritte, automatisch von jeder weitergehenden Haftung freigstellt, mit Ausnahme von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
9.
Druckvorlagen: Reinzeichnung, Filme und Werkzeuge werden nur anteilig als Zwischenprodukte berechnet und werden bei uns für Nachbestellungen aufbewahrt.
Ein Übergang in Kundeneigentum kann nicht garantiert werden. Werden Druckvorlagen oder Originale gestellt, können wir voraussetzen, dass keine Schutzrechte oder Eigentumsvorbehalte darauf bestehen. Vom Besteller geliefertes Material: Vom Besteller beschafftes Material muß eine für die Lieferung geforderte Eignung aufweisen und ist uns frei Haus zu liefern.
Für Schäden, die aus der Nichteignung des vom Besteller gelieferten Materials entstehen, haftet ausschließlich der Besteller. Er hat uns außerdem schadlos zu halten, falls uns aufgrund der Nichteignung des vom Besteller gelieferten Materials ein Schaden entsteht. Wir verpflichten uns insoweit, lediglich gegen individuell zu vereinbarenden Aufpreis Feststellungen über die Ungeeignetheit des Materials dem Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im übrigen aber erfolgt eine Korrektur durch uns nicht. Entstehen bei einer Lieferung von Druckprodukten qualitative Mängel, weil der Besteller elektronische Daten (über Datenträger oder e-mail) liefert, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, oder die sich nicht standardmäßig verarbeiten oder verwenden lassen, so ist dafür allein der Besteller verantwortlich. Der Besteller verpflichtet sich, von den gelieferten Daten Kopien oder deren Originale zurückzubehalten und nachzuliefern, falls die Daten bei uns verloren gehen oder beschädigt werden sollten. Gestellte Daten/Dateien werden durch uns nach Auftragserteilung gelöscht.
10.
Gewährleistungsrechte: Der Käufer hat Lieferungen unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und auf erkennbare Mängel hin zu überprüfen. Fehlerhafte Lieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate. Geringe brachenübliche Abweichungen in Papierart, Farbe, Größe, Gummierung, Qualität und sonstiger Ausführung von gegebenen Vorschriften, bilden keinen Grund für Beanstandungen. Für die Herstellung sogenannter
Massenwaren wie Etiketten und dergleichen, werden Spezialautomaten eingesetzt. Die üblichen Druckqualitätsunterschiede gegenüber herkömmlichen Druckverfahren sind nicht zu vermeiden und können nicht beanstandet werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei berechtigter Beanstandung leisten wir Gewähr durch Ersatzlieferung (gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke auf unsere Kosten).
11.
Haftungsausschluß: Für unsachgemäße Behandlung oder Lagerung übernehmen wir keine Gewähr.
Dies gilt besonders für Thermopapierprodukte, die kühl, trocken und dunkel zu lagern sind. Thermo-Produkte dürfen nur bis zu Temperaturen von max. 30° Celsius gelagert werden. Für nicht vorhersehbare Schäden und Mängelfolgeschäden schließen wir jegliche Haftung aus. Bei Mängeln an Produkten, die wir für die Herstellung der Waren von Dritten beziehen und soweit wir die Qualität der Ware aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht selbst überprüfen können, bleibt der Besteller auf das Nachlieferungsrecht, die Wandlung oder Minderung beschränkt. Darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Schadenersatz wird nur bis zur Höhe des jeweiligen Vergütungsanspruches geleistet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Schorndorf. 
Es gilt deutsches Recht.